Ausbildung
Einsatzabteilung
Einsätze
Fahrzeuge
Gerätehaus
Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Gesetzesgrundlage für Feuerwehren in Thüringen

Thüringer Feuerwehrorganisationsverordnung vom 27.01.2009 [Download [1.249 KB] ]
Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz [Download [880 KB] ]
Erlass über die Stiftung einer Brandschutzmedalie [Download [806 KB] ]



Seitdem 27. Januar 2009 ist die überarbeitet ThürFwOrgVO in Kraft.

Hier sollen einige Neuheiten der Verordnung anschlich gemacht werden:

- Funktionsabzeichen [58 KB]
-
Dienstgradabzeichen [66 KB]
- Kennzeichnung Einsatzkräfte
(unten)
- Dienstgrade und ihre Voraussetzung
(unten)


§ 19 Übergangsbestimmungen
(Auszug)
(3) Die Dienstgrade und Dienstgradabzeichen der Unterbrandmeister, Oberbrandinspektoren und Hauptbrandinspektoren können weiter geführt werden. Beförderungen zu diesen Dienstgraden sind nicht mehr zulässig.
(5) Die nach dieser Verordnung zu führenden Abzeichen und Kennzeichnungen sind spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten dieser Verordnung zu verwenden.




Auszug: Kennzeichnung von Führungs- und Fachkräfte

Kennzeichnung Feuerwehrhelm
Atemschutzgeräteträger roter Punkt auf beiden Helmseiten
Kennzeichnung Westen
Einsatzleiter gelbe Funktionsweste mit schwarzer Aufschrift „Einsatzleiter“
Abschnittsleiter weiße Funktionsweste mit schwarzer Aufschrift „Abschnittsleiter“
Zugführer rote Funktionsweste mit schwarzer Aufschrift „Zugführer“
Fachberater blaue Funktionsweste mit schwarzer Aufschrift Fachberater mit jeweiligem Fachgebiet
Fachberater "Presse" grüne Funktionsweste mit schwarzer Aufschrift „Presse“
Fachberater "Notfallseelsorge" violette Funktionsweste mit schwarzer Aufschrift „Notfallseelsorger“ oder „Krisenintervention“
Atemschutzüberwachung schwarz-weiß karierte Funktionsweste



Auszug: Dienstgrade und ihre Voraussetzung

Dienstgrade Voraussetzungen/Qualifikation
Feuerwehrmann-
anwärter
(FMA)
während/bis Abschluss Truppmannausbildung
Feuerwehrmann
(FM)
Abschluss Truppmannausbildung
Oberfeuerwehrmann
(OFM)
5 Jahre Feuerwehrmann/Feuerwehrfrau oder
Truppmannausbildung zzgl. Ausbildung für Sonderfunktion
Hauptfeuerwehrmann
(HFM)
5 Jahre Oberfeuerwehrmann/Oberfeuerwehrfrau oder
Truppführerausbildung
Löschmeister
(LM)
10 Jahre Hauptfeuerwehrmann/Hauptfeuerwehrfrau mit
Truppführerausbildung oder Gruppenführerausbildung
Oberlöschmeister
(OLM)
10 Jahre Löschmeister/-in oder
Ausbildung zum Zugführer/-in
Brandmeister
(BM)
10 Jahre Oberlöschmeister/-in mit Gruppenführerausbildung oder
5 Jahre Oberlöschmeister/-in mit Zugführerausbildung oder
Ausbildung als Führer/-in von Verbänden
Oberbrandmeister
(OBM)
10 Jahre Brandmeister/-in mit Zugführerausbildung oder
5 Jahre Brandmeister/-in mit Ausbildung als Führer/-in von Verbänden
Hauptbrandmeister
(HBM)
10 Jahre Oberbrandmeister/-in und Ausbildung als Führer/-in von Verbänden



Feuerwehrdienstvorschriften

Übersicht Fundstellen Feuerwehrdienstvorschriften im Freistaat Thüringen:

Stand: Dez. 2008
(ThürStAnz.== Thüringer Staatsanzeiger)




FwDV-Nr. Inhalt Ausgabe Erlassdatum Fundstelle
FwDV 1 Grundtätigkeit-Lösch und Hilfeleistungseinsatz 1994 07.09.2006 (ThürStAnz. Nr. 44/1996 S. 1975)
FwDV 2 Ausbildung Freiwillige Feuerwehr 2003 02.05.2003 (ThürStAnz. Nr. 21/2003 S. 988)
FwDV 3 Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz 2008 25.03.2008 (ThürStAnz. Nr. 17/2008, S. 611)
FwDV 7 Atemschutz 2002 01.12.2002 (ThürStAnz. Nr. 51/2002 S. 3115)
FwDV 8 Tauchen 2002 01.07.2002 (ThürStAnz. Nr. 29/2002 S. 1979)
FwDV 10 Die tragbaren Leitern 1996 09.10.1996 (ThürStAnz. Nr. 44/1996 S. 1975)
FwDV 100 Führung u. Leitung im Einsatz-Führungssystem (für Feuerwehren) 1999 01.10.1999 (ThürStAnz. Nr. 47/1999 S. 2496)
FwDV 100 Führung u. Leitung im Einsatz-Führungssystem (für Hilfsorganisationen) 1999 01.05.2000 (ThürStAnz. Nr. 18/2002 S. 1061)
FwDV 500 Einheiten im ABC-Einsatz 2003 01.12.2003 (ThürStAnz. Nr. 51/2003 S. 2573)
PDV 810.3 Sprechfunkdienst 1983 01.07.1992 (ThürStAnz. Nr. 28/1992 S. 926)



Kontakt Impressum Haftung Downloads Sitemap