§ 19 Übergangsbestimmungen (Auszug) (3) Die Dienstgrade und Dienstgradabzeichen der Unterbrandmeister, Oberbrandinspektoren und Hauptbrandinspektoren können weiter geführt werden. Beförderungen zu diesen Dienstgraden sind nicht mehr zulässig. (5) Die nach dieser Verordnung zu führenden Abzeichen und Kennzeichnungen sind spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten dieser Verordnung zu verwenden.
Auszug: Kennzeichnung von Führungs- und Fachkräfte
Kennzeichnung
Feuerwehrhelm
Atemschutzgeräteträger
roter Punkt auf beiden Helmseiten
Kennzeichnung
Westen
Einsatzleiter
gelbe Funktionsweste mit schwarzer Aufschrift „Einsatzleiter“
Abschnittsleiter
weiße Funktionsweste mit schwarzer Aufschrift „Abschnittsleiter“
Zugführer
rote Funktionsweste mit schwarzer Aufschrift „Zugführer“
Fachberater
blaue Funktionsweste mit schwarzer Aufschrift Fachberater mit jeweiligem Fachgebiet
Fachberater "Presse"
grüne Funktionsweste mit schwarzer Aufschrift „Presse“
Fachberater "Notfallseelsorge"
violette Funktionsweste mit schwarzer Aufschrift „Notfallseelsorger“ oder „Krisenintervention“
Atemschutzüberwachung
schwarz-weiß karierte Funktionsweste
Auszug: Dienstgrade und ihre Voraussetzung
Dienstgrade
Voraussetzungen/Qualifikation
Feuerwehrmann- anwärter (FMA)
während/bis Abschluss Truppmannausbildung
Feuerwehrmann (FM)
Abschluss Truppmannausbildung
Oberfeuerwehrmann (OFM)
5 Jahre Feuerwehrmann/Feuerwehrfrau oder Truppmannausbildung zzgl. Ausbildung für Sonderfunktion
Hauptfeuerwehrmann (HFM)
5 Jahre Oberfeuerwehrmann/Oberfeuerwehrfrau oder Truppführerausbildung
Löschmeister (LM)
10 Jahre Hauptfeuerwehrmann/Hauptfeuerwehrfrau mit Truppführerausbildung oder Gruppenführerausbildung
Oberlöschmeister (OLM)
10 Jahre Löschmeister/-in oder Ausbildung zum Zugführer/-in
Brandmeister (BM)
10 Jahre Oberlöschmeister/-in mit Gruppenführerausbildung oder 5 Jahre Oberlöschmeister/-in mit Zugführerausbildung oder Ausbildung als Führer/-in von Verbänden
Oberbrandmeister (OBM)
10 Jahre Brandmeister/-in mit Zugführerausbildung oder 5 Jahre Brandmeister/-in mit Ausbildung als Führer/-in von Verbänden
Hauptbrandmeister (HBM)
10 Jahre Oberbrandmeister/-in und Ausbildung als Führer/-in von Verbänden
Feuerwehrdienstvorschriften
Übersicht Fundstellen Feuerwehrdienstvorschriften im Freistaat Thüringen: